Rahmenbedingungen

PatientInneninformation

Zuweisung und Bewilligung

  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme einer logopädischen Therapie ist eine (fach-) ärztliche Diagnosestellung. Von Ihrer Fachärztin / Ihrem Facharzt erhalten Sie eine Zuweisung zur Logopädie.
  • Vereinbaren Sie vorzugsweise telefonisch einen Termin.
  • Bringen Sie die Zuweisung sowie ggf. vorhandene ärztliche und/oder therapeutische Vorbefunde mit.
  • Nach der logopädischen Erstuntersuchung erfolgt die chefärztliche Bewilligung (Zuweisung und logopädischer Befund erforderlich).

Verrechnung

  • Im Therapietarif sind direkte (Therapie) sowie indirekte Leistungen (Berichterstellung, Vor- und Nachbereitung) enthalten.
  • Um einen Teil der Therapiekosten mit der Krankenkasse rückverrechnen zu können, sind folgende Unterlagen einzureichen:
    • Chefärztliche Bewilligung / Zuweisung
    • Honorarnote der Logopädin im Original
    • Zahlungsbestätigung
  • Die Rückverrechnung mit der Krankenkasse / Zusatzversicherung ist nach erfolgter Therapie möglich.

Weiterführende Informationen

Damit wir fokussiert und dennoch entspannt miteinander arbeiten können, bitte ich Sie, pünktlich zum vereinbarten Therapietermin zu erscheinen. Können Sie eine vereinbarte Therapieeinheit nicht wahrnehmen, sagen Sie diese bitte spätestens 24 Stunden vor dem Termin ab. Andernfalls wird die Einheit verrechnet.

Grundsätzlich arbeiten wir im Einzelsetting. Nach einer ausführlichen Anamneseerhebung und logopädischen Diagnostik erfolgen individuelle Beratung und Therapie. Dabei werde ich Sie mit meinem Fachwissen auf dem Weg zu Ihrem persönlichen Ziel begleiten. Ein Weg, auf dem aber auch Ihre Mitarbeit unentbehrlich ist.